Energieausweis – das müssen Immobilienverkäufer in Gifhorn wissen
Das Einsparen von Energie und der ressourcenschonende Umgang mit Energiereserven spielen in unserem Alltag eine immer größere Rolle. Auch die Energieeffizienz von Immobilien rückt dabei vermehrt in den Fokus. Was Immobilienverkäufer in Gifhorn zum Thema „Energieausweis“ wissen müssen, lesen Sie hier.
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Damit Deutschlands Gebäudebestand bis 2050 einen klimaneutralen Standard erfüllt, wurde 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEv) eingeführt. Diese Verordnung legt Standards fest, wie alte Gebäude modernisiert werden sollen, um den Energieverbrauch zu optimieren. Zudem enthält die Verordnung eine Vorgabe zur Auskunftspflicht für Immobilienbesitzer. Zwar wurde die EnEv im November 2020 vom GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020) abgelöst, die Auskunftspflicht über die Energieeffizienz einer Immobilie ist aber geblieben. Doch was bedeutet dies für Käufer und Verkäufer von Immobilien? Und welche Vorteile haben potenzielle Mieter oder Käufer?
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien hilft er potenziellen Käufern oder Mietern, auf einen Blick den Energiebedarf verschiedener Häuser zu vergleichen. Hierfür ordnet der Ausweis die Immobilie in verschiedene Energieeffizienzklassen ein. Diese Einteilung kennen viele bereits von den verschiedenen Elektrogeräten, die mit Buchstaben und farblichen Markierungen nach ihrer Energieeffizienz klassifiziert werden.
Der Ausweis muss bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach erfolgreichem Vertragsabschluss übergeben werden. Nur bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder nicht regelmäßig genutzt werden, bzw. deren Nutzungsfläche unter 50 m² liegt, ist kein Ausweis erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Der Bedarfsausweis bildet den theoretischen Energiebedarf ab und erfordert ein technisches und komplexeres Gutachten als der Verbrauchsausweis.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch über eine bestimmte Abrechnungsperiode ermittelt. Da hierbei das individuelle Nutzerverhalten des Mieters oder Besitzers eine entscheidende Rolle spielt, ist der Verbrauchsausweis weniger aussagekräftig.
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen zwischen 25 und 100 Euro. Der Bedarfsausweis ist etwas teuer, vor allem wenn eine Begehung der Immobilie vereinbart wurde. Die Kosten liegen zwischen 300 und 500 Euro.
Wo erhalte ich einen Energieausweis und wie lange ist er gültig?
Grundsätzlich darf ein solcher Ausweis nach dem GebäudeEnergieGesetz (GEG) nur von Menschen ausgestellt werden, die dafür qualifiziert sind. Ein amtliches Zertifikat der Zulassung gibt es jedoch nicht.
Meist dürfen Bauingenieure oder Architekten einen gültigen Energieausweis ausstellen. Auch Schornsteinfegermeister oder staatlich geprüfte Techniker mit entsprechendem Ausbildungsschwerpunkt bieten in vielen Fällen die Ausstellung an.
Der Ausweis behält maximal 10 Jahre seine Gültigkeit. Bei umfassender Sanierung oder energetisch relevanten Umbaumaßnahmen ist ein neuer Energieausweis erforderlich.