1. Grundlagen
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Unsere Firma ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsempfänger tätig zu werden und mit diesem Provisionen zu vereinbaren. Die nachfolgenden Regeln betreffend Vermietung gelten in gleicher Weise im Fall der Verpachtung und des Leasings und der Erbpachtvermittlung.
2. Behandlung von Angaben, Abschlussursächlichkeiten
2.1 Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber/Interessenten bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Heuchert Immobilien an Dritte weitergegeben werden.
2.2 Mitursächlichkeiten der Tätigkeit unseres Unternehmens genügt, um einen vollen Provisionsanspruch entstehen zu lassen.
2.3 Der Auftraggeber/Interessent verpflichtet sich, spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer/Vermieter oder nochmalige Angebote von Dritten – auch wenn sie unter anderen Bedingungen erfolgen – unter Berufung auf das vorhergehende Angebot der Firma Heuchert Immobilien zurückzuweisen.
2.4 Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich haftenden oder wirtschaftlich in Verbindung stehen, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis – und/oder Vermittlungstätigkeit der Firma Heuchert Immobilien.
3. Haftungsausschluss
Die von der Firma Heuchert Immobilien gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufer/Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bzw. für Irrtum kann die Firma Heuchert Immobilien nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, das die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft/vermietet werden. Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt vorbehalten.
4. Maklergebühr
4.1 Die von uns aufgeführte und vom Käufer/Mieter zu zahlende Provision ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Abschluss des Mietvertrages verdient und fällig.
4.2 Die Maklergebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag (z.B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf usw.) oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt. 4.3 Der Anspruch auf Maklergebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Das betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender oder auflösender Bedingungen.
5. Pauschale Aufwandsentschädigung
Konkrete Aufwendungen für den Auftraggeber ( § 652 Abs. 2 Satz 1 BGB ) beziehen sich auf den tatsächlichen ERsatz der angefallenen Aufwendungen. Diese werden wie folgt abgerechnet: die Aufwandspauschale je Besichtigungstermin beträgt 25,00 € zzgl. MwSt., Auslagen für Inseratkosten gegen Nachweis, Exposéerstellung pauschal 50,00 € zzgl. MwSt., bei Abschluß eines Maklervertrages. Nach Beendigung des Maklerauftrages werden die angefallenen Aufwendungen gegen Nachweis mit der Aufwandsersatzüauschale verrechnet. Übersteigt die gezahlte Aufwandsersatzpauschale die angefallenen Aufwendungen, so erhält der Auftraggeber die Differenz zurück. Übersteigen die angefallenen Aufwendungen die Aufwandsersatzpauschale, so trägt der Auftragnehmer die zusätzlichen Aufwendungen.
6. Folgegeschäfte
Wird innerhalb von 12 Monaten mit dem von der Firma Heuchert Immobilien nachgewiesenen und/oder vermittelten Verkäufer/Vermieter ein Vertrag hinsichtlich des angebotenen Objektes geschlossen, so ist ebenfalls die vereinbarte Maklergebühr zu zahlen.
7. Verhandlungen und Besichtigungen
Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich mit einem Mitarbeiter unseres Unternehmens durchzuführen.
8. Anderweitige Vereinbarungen, Gültigkeit
Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden. Sollten Teile vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll das gelten, was wirtschaftlich dem Sinn und Zweck des Vertrages im Rahmen des rechtlichen Zulässigen am nächsten entspricht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gifhorn
10. Steuernummer
19/117/08594